Umweltchemische Untersuchungen
Die Verwertung bzw. Entsorgung von unbelastetem bzw. belastetem Bodenaushub oder Bauschutt stellt sich zunehmend als ein ökologisch und umweltpolitisch relevantes, sehr umfangreiches Thema dar. Die Verwertung wird bundesweit durch die Mitteilung 20 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)geregelt, während die Entsorgung bundesweit nach der Deponieveordnung (DepV) erfolgt. Die Verwendung von Bodenaushub zu bestimmten Zwecken (z.B. als Untergrund im Bereich von Kindergärten oder Industrieanlagen oder als Untergrund in der Landwirtschaft) wird durch die Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) geregelt. Darüber hinaus existieren eine Reihe von Sonderregelungen und Ausnahmen in den einzelnen Bundesländern.
Sollte der anfallende Bodenaushub nicht an Ort und Stelle (z.B. für Profilierungsmaßnahmen) verbleiben können, muss das Material umweltchemisch untersucht werden. Die Betreiber von Deponien sind von den jeweiligen Genehmigungsbehörden beauflagt, entsprechende Analysen von den anliefernden Erzeugern abzufordern.
In Zusammenarbeit mit etablierten Umweltlaboren bieten wir die folgenden umweltchemischen Untersuchungen an:
- Untersuchung nach Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
- Untersuchung nach LAGA M20
- Ergänzungsparameter der DepV zur Untersuchung nach LAGA M20
- Untersuchung nach DepV
- Untersuchungen nach BBodSchV
- Analyse von Einzelparametern (z.B. Schwermetalle, PAK, LHKW usw.)
- Analyse von Asphalt nach RuVA-StB 01