GEODIENST
Ingenieurbüro für Baugrund und Tiefbauüberwachung

Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr,

Sie haben sich dazu entschieden, für sich und Ihre Familie ein eigenes Zuhause zu bauen. Dazu gratuliere ich Ihnen sehr herzlich! Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es vom Wunsch bis zur Wirklichkeit ein langer und nicht immer einfacher Weg ist. Auf diesem Weg werden Sie aber viele Fachleute begleiten.

Nach der Grundstücksauswahl und dem Grunderwerb haben Sie bereits eine wichtige und richtige Entscheidung getroffen: Sie wollen für Ihr Gebäude ein Baugrundgutachten erstellen lassen! Hierzu möchte ich Sie in diesem kleinen Leitfaden gerne kurz und sachlich informieren.


Warum ist ein Baugrundgutachten so wichtig?

Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ist alleinig der Bauherr für den Baugrund und das Baugrundrisiko verantwortlich. Er kann jedoch dieses Risiko mindern, indem er einen Baugrundgutachter mit einer Baugrunduntersuchung beauftragt, um die Beschaffenheit des Baugrundes prüfen zu lassen. Es ist von großem Vorteil, wenn ein Baugrundbüro mit entsprechender Erfahrung die Untersuchungen durchführt, da die regional tätigen Gutachter mit den geologischen Verhältnissen besser vertraut sind.

Ein Gutachten gibt Auskunft über die am Standort möglichen Gründungsarten und Gründungstiefen und ist daher unverzichtbare Grundlage für die Arbeit des Tragwerkplaners bzw. Statikers. Insbesondere die Erdfälle aus jüngerer Vergangenheit in Tiefenort und Schmalkalden oder unerwartete Grundwasserzuflüsse in Baugruben haben gezeigt, wie wichtig eine Baugrunderkundung ist.


Was wird bei einer Baugrunderkundung gemacht?

Im Regelfall werden von uns immer 2 Kleinrammbohrungen bis in Tiefen zwischen 3 und 6 Metern durchgeführt. Diese werden mit einem kleinen, transportablen Bohrgerät ausgeführt und liefern ein aussagekräftiges Bodenprofil. Je nach Beschaffenheit des Baugrundes werden zusätzlich Rammsondierungen durchgeführt, die Rückschlüsse auf die Lagerungsdichte und Tragfähigkeit des Baugrundes zulassen.

Beim Antreffen von Grundwasser wird der Wasserstand gemessen und die Leitfähigkeit der wasserführenden Schichten beurteilt. Auf Wunsch des Bauherren führen wir auch einen Versickerungsversuch zur Beurteilung der Sickerfähigkeit des anstehenden Bodens durch. Das Gelände wird visuell eingeschätzt, die Bohrpunkte höhenmäßig nivelliert und in einen Lageplan eingetragen. Der Zeitaufwand beträgt je nach örtlichen Verhältnissen zwischen 2 und 4 Stunden.


Welche Aussagen liefert das Gutachten?

In unserem nach DIN 4020 und gefertigten Textgutachten werden neben den notwendigen allgemeinen Angaben zum Bauvorhaben, der Örtlichkeit etc. die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse beschrieben, die durchgeführten Feldarbeiten ausgewertet und geotechnische Empfehlungen erarbeitet. Das Gutachten enthält Angaben zum Grundwasserstand und möglichen Gründungarten. Es wird ebenso auf eventuell vorhandene Restrisiken hinweisen, wie die ggf. notwendige Abdichtungsart von Kellerwänden beschrieben. Im Geoforschungszentrum Potsdam erfolgt eine Abfrage zur Erdbebengefährdung. Eine Setzungsberechnung ist standardmäßig enthalten, um dem Tragwerksplaner die notwendigen Angaben über zulässige Bodenpressungen liefern zu können. Auch Hinweise und Empfehlungen zum Bau mit oder ohne Keller, zur Hinterfüllung und zur Wasserhaltung, zum Wiedereinbau von Boden oder zur sachgemäßen Herstellung der Fundamente oder Kiespolster fehlen nicht.


Wieviel darf ein Baugrundgutachten kosten?

Genau wie beim Notar- oder Rechtsanwaltbesuch sind die Kosten in einer „Preisliste“, nämlich in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Da der Baugrundgutachter neben den „normalen“ Kosten wie für An- und Abfahrt, die Lohnkosten, für die Durchführung der Bohrungen und die Erstellung des Baugrundgutachtens auch noch viele Nebenkosten wie z.B. für die Berufshaftpflichtversicherung, die Berufsgenossenschaft oder für die Beschaffung geologischer Karten, Programme und Informationen oder die Bürokosten hat, sind je nach Umfang Kosten von 1500 bis 2500 € für die Erkundung eines Einfamilienhauses einzukalkulieren.