Als qualifizierte und geprüfte Radon-Fachpersonen stehen Ihnen in unserem Büro für Radon-Beratungen und -messungen Dipl.-Geol. R. Schuhmann sowie S. Fürstenberg unter der Telefonnummer +49 36929 80 975 zur Verfügung.
Was ist Radon?
Radon ist ein radioaktives Edelgas ohne Geruch, Geschmack oder Farbe. Es entsteht als Zerfallsprodukt aus geogen vorkommendem 238-Uran, welches in unterschiedlicher Konzentration im Gestein bzw. Erdreich vorkommt. Es treten verschiedene Radon-Isotope auf, wobei 222-Rn mit einer Halbwertszeit von rund 3,8 Tagen das stabilste Isotop ist. Während des radioaktiven Zerfalls von 222-Rn entstehen Isotope des Bleis, des Poloniums sowie des Bismuts. Insbesondere die Polonium-Isotope können mittels feiner Stäube und anderer Aerosole in die Lunge gelangen und dort zu Schädigungen der Zellkerne führen. Radon bzw. seine Folgeprodukte sind nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für die Entstehung von Lungenkrebs und werden von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Karzinogen eingestuft.
Radon-Vorsorgegebiete
Nach § 127 des Strahlenschutzgesetzes muss in ausgewiesenen Radon-Vorsorgegebieten die Aktivitätskonzentration von 222-Radon an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss ermittelt werden. Verantwortlich für die Durchführung der Messungen ist der Arbeitgeber bzw. Arbeitsplatzverantwortliche. Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Frist von 18 Monaten ab dem Zeitpunkt der Festlegung der Vorsorgegebiete bzw. nach Aufnahme der beruflichen Betätigung am Arbeitsplatz vor. Die Ausweisung der Radon-Vorsorgegebiete für Thüringen erfolgte am 21.12.2020 im Amtlichen Teil des Thüringer Staatsanzeigers. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Radon-Vorsorgegebiete Thüringens.
Durchführung der Messungen
Die Messung der Aktivitätskonzentration des 222-Radons erfolgt üblicherweise über einen Zeitraum von einem Jahr. Sofern der Mittelwert der Aktivitätskonzentration den festgelegten Referenzwert von 300 Bq/m² überschreitet, sind "unverzüglich Maßnahmen zur Reduzierung" zu ergreifen. Darüber hinaus sind betroffene Arbeitskräfte, der Betriebs- sowie der Personalrat in Kenntnis zu setzen. Die Wirkung der Maßnahmen zur Reduzierung ist durch den Arbeitgeber bzw. den Arbeitsplatzverantwortlichen in einer Langzeitmessung über einen Zeitraum von 12 Monaten nachzuweisen.
Für Privatpersonen besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Radon-Messung, jedoch wird besonders in den ausgewiesenen Radon-Vorsorgegebieten eine Erstmessung zur Erfassung der vorliegenden Situation empfohlen. Für ein Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne unter 036929 / 80975 zur Verfügung.